Auch OGH und WKStA mit Bedenken bei Handy-Sicherstellung

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Auch OGH und WKStA mit Bedenken bei Handy-Sicherstellung
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Auch der Oberste Gerichtshof (OGH) meldet Einwände gegen den Entwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) an, in dem vor allem eine Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys vorgesehen ist.

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Unter anderem regt der OGH an, diese Möglichkeit nicht nur auf diese Fälle zu beschränken. Diese sollte auch etwa bei Uneinigkeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft oder aus anderen Gründen möglich sein. Ähnlich wie zuletzt die Staatsanwaltschafts-Vereinigung und teilweise auch der OGH argumentiert die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme." Eine technisch und personell angemessen ausgestattete kompetente Organisationseinheit der Kriminalpolizei für die forensische Aufbereitung von Datenträgern und Daten ist zweifellos zu begrüßen.

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