Die Standesvertretung kritisiert die organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der Handydaten. Damit sei dieser Bereich des Ermittlungsverfahrens gänzlich der Kontrolle der Justiz entzogen.
Die Standesvertretung kritisiert die organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung der Handydaten. Damit sei dieser Bereich des Ermittlungsverfahrens gänzlich der Kontrolle der Justiz entzogen.äußert die Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Fraglich erscheine dabei, wie die vorgesehene strikte Trennung zwischen der für die Datenaufbereitung zuständigen Einheit und jenen, die für die Führung des Ermittlungsverfahrens zuständig sind, bewerkstelligt werden soll. Beide würden den jeweiligen Dienststellenleitungen, den Landespolizeidirektionen und letztlich dem Innenminister unterstehen.
Besonders in dringenden Fällen wie einem Amoklauf, Terroranschlag, Geiselnahme, organisiertem Suchtmittelhandel oder Mord verstreiche wertvolle Zeit, bis den ermittelnden Behörden die notwendigen Daten zur Verfügung stehen und es drohen Beweismittelverluste, warnt die Standesvertretung. Mit dem veranschlagten Plus an 14 Planstellen für die Staatsanwaltschaften könne der prognostizierte Mehraufwand keinesfalls abgedeckt werden, heißt es in der Stellungnahme. Zudem sei der Personal-Mehrbedarf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft , der Oberstaatsanwaltschaften und der Generalprokurator sowie der Bezirksanwälte völlig unberücksichtigt geblieben, wird kritisiert.
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