Nach einem kritischen Feedback aus der Entwicklergemeinschaft führte Apple am Donnerstag mehre Ausnahmen ein, bei denen die geplante Grundgebühr nicht mehr fällig werden oder niedriger ausfallen soll.
Nach einem kritischen Feedback aus der Entwicklergemeinschaft führte Apple am Donnerstag mehre Ausnahmen ein, bei denen die geplante Grundgebühr nicht mehr fällig werden oder niedriger ausfallen soll.
Apple wird die Entwickler von Anwendungen nicht im ursprünglich geplanten Umfang mit einer „Kerntechnologiegebühr“ zur Kasse bitten. Nach einem kritischen Feedback aus der Entwicklergemeinschaft führte Apple am Donnerstag mehre Ausnahmen ein, bei denen diese Grundgebühr nicht mehr fällig werden oder niedriger ausfallen soll.
Neben Apple-Wettbewerbern wie Spotify hatten sich vor allem Anbieter von kostenlosen Apps über die neue Gebühr nach der von der EU erzwungenen Öffnung des App-Marktes für das iPhone beschwert. Außerdem hatte die EU-Kommission erklärt, die Gebühren von Apple zu überprüfen.
Nach den am Donnerstag verkündeten Spielregeln von Apple müssen künftig nicht-kommerzielle Entwickler, die keinerlei Einnahmen erzielen, von sofort an keine „Kerntechnologiegebühr“ mehr zahlen. Das bedeute, dass Studenten, Hobbyisten und andere Entwickler, die kostenlose Apps ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht anbieten und die keine globalen Geschäftseinnahmen haben, von der Gebühr befreit würden.
In der Vergangenheit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus dem App Store von Apple installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben durch das neue EU-Gesetz für Digitale Märkte müssen inzwischen aber große und dominante Anbieter, sogenannte Gatekeeper, App Stores anderer Anbieter zulassen. Dazu gehört Apple. Zuletzt hatte die EU-Kommission die Zwangsöffnung auch auf den Apple-Tablet-Computer iPad ausgedehnt.
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