Die hohe Inflation wirkt sich auch auf die Wahlkampfkostengrenze aus. Abzuwarten bleibt, ob die Parteien die Erhöhung unverändert durchlaufen lassen.
Die Wahlkampfkostengrenze dürfte bis zur Nationalratswahl auf 8,6 Millionen Euro steigen. Grund dafür ist die hohe Inflation. Seit 2020 wird die ursprünglich mit sieben Millionen Euro fixierte Begrenzung der Wahlkampfkosten nämlich jährlich an die Teuerung angepasst. Für heuer hat dieam Freitag eine Erhöhung auf knapp über acht Mio. Euro bekanntgegeben. Eine weitere Valorisierung ist im Wahljahr 2024 fällig.
2012 wurde erstmals eine Begrenzung der Wahlkampfkosten eingeführt und mit sieben Millionen Euro festgelegt. Das war bis inklusive 2019 der Betrag, den die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl ausgeben durften. Insbesondere die ÖVP und dasSeit 2020 wird die Wahlkampfkostengrenze nun laufend an die Inflation angepasst. Im Vorjahr erreichte sie damit 7,4 Mio. Euro. Wegen der aktuell hohen Inflation gab es heuer einen deutlichen Sprung um 8,5 Prozent auf über 8 Mio. Euro.
Abzuwarten bleibt, ob die Parteien die Erhöhung unverändert durchlaufen lassen - zumal die Regierung Anfang August angekündigt hat, die ebenfalls mit der Inflation steigenden Politikergehälter teilweise einfrieren zu wollen. Angehoben wurden mit Freitag auch weitere an die Inflation geknüpfte Grenzwerte im Parteiengesetz: so dürfen Parteien heuer Spenden im Ausmaß von 860.970 Euro annehmen , einzelne Spenden dürfen dabei 8.610 Euro nicht übersteigen und die zulässigen Wahlwerbungsausgaben für einzelne Wahlwerber steigen auf 17.220 Euro . Jeden Tag. Überall.
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