Ein eigenes "Teichtmeister-Gesetz" soll ab Anfang 2024 gelten.
Derzeit drohen beim Besitz von „Kinderpornos“ bis zu einem Jahr Haft – künftig sind es bei Speicherung von bis zu 30 Dateien bis zu drei Jahre.
Hat man mehr als 30 Dateien, liegt der Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Je jünger die missbrauchten Kinder sind, desto strenger die Strafe.Da Teichtmeister die Dateien manipuliert hat, würden künftig in seinem Fall bis zu 10 Jahre Haft drohen, ansonsten 5. Derzeit sind es nur 3 Jahre.
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