Haftbefehl gegen Benko: Kein Auslieferungsrecht nach Italien

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Haftbefehl gegen Benko: Kein Auslieferungsrecht nach Italien
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Der ehemalige Multimilliardär Rene Benko wird nicht an Italien ausgeliefert, da er österreichischer Staatsbürger ist. Gegen Benko wurde ein Haftbefehl aus Italien wegen Verdachts auf Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung erlassen.

Ein Haftbefehl aus Italien gegen den ehemaligen Multimilliardär Rene Benko wurde nicht zur Auslieferung an Italien eingesetzt. Da Benko österreich ischer Staatsbürger ist, besteht laut Verfassungsbestimmung kein Auslieferung srecht. Benko wurde im Rahmen des Übergabeverfahrens befragt und lehnte eine Auslieferung ab. Sein Verteidiger erwartet, dass die Italien er die Akten an Österreich schicken werden.

In Österreich könnte daraufhin ein Inlandsverfahren auf Basis der italienischen Vorwürfe eröffnet werden. Die Wirtschaftskriminalstaatsanwaltschaft Wien (WKStA) dürfte die Causa übernehmen, da sie bereits gegen Benko ermittelt. Benkos Verteidiger ist zuversichtlich, dass sich alle Vorwürfe entkräften lassen. Die Staatsanwaltschaft Trient verdächtigt Benko, Anführer einer mafiaartigen kriminellen Vereinigung zu sein, die mit dem Ziel gegründet wurde, Konzessionen und Genehmigungen zu erlangen, um daraus ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen

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