GGI-Initiative muss 400 Euro und Verfahrenskosten bezahlen. Urteil nicht rechtskräftig.
400 Euro sowie die Verfahrenskosten bezahlen. So lautet das Urteil des Handelsgericht Wien. Maurer hatte wegen Urheberrechtsverletzung geklagt, nachdem GGI unter einen Tweet von Maurer ihr berühmtes"Stinkefinger"-Foto kommentierte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, GGI hat Berufung eingelegt.
Insbesondere an der Begründung stößt sie sich:"Aus der auf dem Lichtbild eingenommenen Pose geht nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittsbetrachters gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten, sondern das Bekenntnis zu einer eigenen, gerade gegenteiligen Haltung gegenüber einer bestimmten Gruppe hervor", heißt es darin. Das sei eine"recht eigenwillige, aber durchaus kreative Interpretation", so Petrovic.
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Gericht gibt Maurer in „Stinkefinger-Prozess“ gegen Petrovic rechtDer „Grüne Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit“ muss 400 Euro sowie die Verfahrenskosten bezahlen, weil er das berühmte „Stinkefinger“-Foto von Grünen-Klubobfrau Maurer postete.
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