Ein Steirer wurde wegen seiner Tätowierungen wiederholt bei der Polizei abgelehnt - obwohl es in puncto Tattoos mittlerweile gelockerte Richtlinien gibt. Die Polizei spricht von "Einzelfallentscheidungen".
. Demnach sind Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen nun unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt:"Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert", heißt es in der damaligen Presseaussendung von Innenminister Gerhard Karner."Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wird durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen.
Bislang waren Tattoos an sichtbaren Stellen im Polizeidienst nicht erlaubt. Laut der neuen Richtlinie vom 1. Juni ist das nun grundsätzlich erlaubt, allerdings nur solche Tätowierungen, die nicht dem Verbots-, dem Abzeichen- oder dem Symbolegesetz widersprechen. Ebenfalls verboten sind Symboliken, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind, beispielsweise Gewaltdarstellungen oder Ähnliches.
Bevor die gelockerte Tattoo-Regelung der Polizei in Kraft getreten ist, habe Peter Verständnis für die Absage gehabt, weil eines seiner Tattoos geringfügig am Hals sichtbar war."Bei den Bewerbungsprozessen war das Tattoo das Einzige, das man gesehen hat, wenn ich ein Hemd anhatte. Das waren zwei Zentimeter am Hals, die sichtbar waren." Damals habe er immerhin die direkte Rückmeldung bekommen, dass es um den Hals gehe.
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