Schrott-Anhänger: Der eigene Blick auf das Recht und dessen Ignoranz

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Schrott-Anhänger: Der eigene Blick auf das Recht und dessen Ignoranz
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Selbst nichts falsch gemacht zu haben und trotzdem als Angeklagter am Landesgericht Korneuburg zu landen, mag für sehr selbstbezogene Personen eine ungerechtfertigte Erfahrung sein. Es schützt aber nicht vor Verurteilung, wenn der Sachverhalt so ganz gegen einen spricht.

elbst nichts falsch gemacht zu haben und trotzdem als Angeklagter am Landesgericht Korneuburg zu landen, mag für sehr selbstbezogene Personen eine ungerechtfertigte Erfahrung sein. Es schützt aber nicht vor Verurteilung, wenn der Sachverhalt so ganz gegen einen spricht.

Es zeugt schon von einigem Selbstbewusstsein, sich als juristisch unbedarfter Angeklagter vor den Richter hinzusetzen und ihm den zu verhandelnden Paragrafen zu referieren. So geschehen bei einer Verhandlung wegen der Fälschung eines besonders schützenswerten Dokuments - eines Pickerls - am Landesgericht Korneuburg. Der Grund des Referats, die Sichtweise des 50-jährigen Angeklagten: „Ich seh da keine Fälschung.

Aus dem Studium des Aktes sollte das Richter Martin Bodner nicht weiter überrascht haben, hatte der 50-jährige - bis jetzt unbescholtene - Diplomingenieur auch bisher im Vorverfahren keine Anstalten gemacht, nur einen Hauch Schuldeinsicht zu zeigen. Wobei die Sachlage eigentlich recht übersichtlich war. Ein Pickerl und vier Lochungen sprachen eigentlich für sich. Aber an der Begutachtungsplakette wollte der Familienvater nicht manipuliert haben.

Dann bemerkte er, dass das Pickerl bereits mit Oktober 2020 abgelaufen war. Wie sich herausstellte, sogar amtlich, da bei einer Überprüfung beim Lagerhaus Hollabrunn am 21. Juni 2021 fünf schwere Mängel festgestellt worden waren. Scheinbar naiv fragte der Richter nach: „Was ist jetzt mit dem Hänger?“ Völlig ungerührt von dem, was bisher geschah, bekam Bodner folgende Antwort: „Ich nutz ihn noch landwirtschaftlich.

Der Anhänger sollte aus guten Gründen nicht mehr auf der Straße sein, so der Richter: „Da fehlt mir jegliches Verständnis.“ Und Verständnis war wohl das Stichwort dieser Verhandlung. Die Verurteilung interessierte den 50-Jährigen nur am Rande, vielmehr beschäftigte ihn, ob er für den Einspruch gegen das Urteil einen Rechtsanwalt bemühen sollte.

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