Das Urteil gegen Florian Scheuba wegen einer kritischen Kolumne im Standard empört – aber es lässt eine Hintertüre für Freispruch offen
Das Urteil gegen Florian Scheuba wegen einer kritischen Kolumne im Standard empört – aber es lässt eine Hintertüre für Freispruch offenam gestrigen Faschingsdienstag im Saal 21 auf der Anklagebank Platz nimmt, weiß er schon: er wird als Verurteilter wieder aufstehen. Und so kommt es auch: 7000 Euro Geldstrafe, die Hälfte bedingt. Dazu 3000 Euro Geldbuße für denDieser Text ist ein Teil des FALTER.
Lesen Sie diesen Text daher nicht nur als journalistische Bewertung eines Gerichtsurteils, sondern auch als den Appell des Chefredakteurs eines Mediums, das für Meinungs-, Kunst- und Satirefreiheit eintritt.sagt: „Journalist*innen dürfen und müssen auch begründete Verdachtsmomente und Vermutungen äußern können, ohne Angst zu haben, per Klage mundtot gemacht zu werden.
Nein, konterte Scheuba, er werfe Holzer keine Straftat und auch keinen Amtsmissbrauch vor, sondern bloß „rätselhafte Untätigkeit“ und „folgenschwere Arbeitsverweigerung“. Wenn man jede Kritik an der Untätigkeit von Beamten oder Ministern alsScheuba frei.
Und dort sitzt nun eine an sich unabhängige Richterin. Aber die ist, wie sie mehrmals klarstellt, laut Gesetz an die Sicht des OLG „gebunden“. Sie muss die Glosse so interpretieren, wie es diean, um den Kabarettisten vielleicht doch frei zu kriegen, wie sie nach der Verhandlung andeutet. Sie stellt Scheuba Fragen, die das Publikum zunächst irritieren. Ich zitiere aus dem Protokoll:Scheuba: Ich habe ein sehr breites Spektrum.
Und so weiter. Scheuba nützen all die Verantwortungen zwar im Verfahren nichts. Aber die Richterin geht mit dem Angeklagten erneut ins Detail, weil das OLG die Sache noch einmal vorgelegt bekommt.
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