Jahrelang ist darum gerungen worden, nun hat die Regierung einen fertigen Entwurf zur Reform des Amtsgeheimnisses per 2025 vorgelegt. Das teilten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) in einer Pressekonferenz am Donnerstag mit. Das neue Informationsfreiheitsgesetz soll dafür sorgen, dass Bund, Länder und Gemeinden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantworten und ihnen Informationen erteilen müssen. Für die Umsetzung der Pläne ist eine Zweidrittelmehrheit nötig.
„Tatsächlich, das Amtsgeheimnis wird abgeschafft“, sagte Kogler zu Beginn der Pressekonferenz, mit dem „Metternich’schen Geist“ sei nun Schluss. Es handle sich um einen „monumentalen Kulturwechsel“ und eine „Transparenzrevolution“. Kleinere Nachschärfungen seien noch zu machen, doch 95 Prozent seien bewerkstelligt. Mit dem Gesetz müsse man den Ämtern dann nicht mehr „hinterhergoogeln“. „Bye-bye, Amtsgeheimnis, welcome, Infofreiheit“, so Kogler.
Zur Auskunftserteilung haben die informationspflichtigen Stellen ab Antragstellung vier Wochen, wobei diese Frist um vier Wochen verlängert werden kann. Bei der Auskunftserteilung ist auf Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Datenschutz Rücksicht zu nehmen.
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