Regierung besetzt OeNB-Generalrat: Mahrer bleibt Präsident

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Nach der Bestellung von Natalie Harsdorf-Borsch als neue Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat sich die türkis-grüne Bundesregierung nun auch auf Postenbesetzungen im Generalrat der Österreichischen Nationalbank (OeNB) verständigt. Präsident bleibt weiterhin WKÖ-Chef Harald Mahrer, als Vizepräsidentin wird die ÖGB-Spitzenfunktionärin Ingrid Reischl eingesetzt, wie aus einer Aussendung des Finanzministeriums hervorgeht.

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Als weitere Mitglieder werden der WU-Professor Stefan Pichler, ÖBB-Vorstandsmitglied Silvia Angelo, der Wüstenrot-Manager Stephan Koren sowie der Momentum-Institut-Mitgründer Leonhard Dobusch bestellt. Sie werden ab sofort für eine Dauer von fünf Jahren ernannt. Ausgelaufen waren zuvor die Funktionsperioden des nun wiederbestellten Präsidenten Harald Mahrer sowie von Vizepräsidentin Barbara Kolm, die aus dem Generalrat ausscheidet.

Mit der Bestellung des Generalrats ist die zweite wichtige Postenbesetzung durch die Bundesregierung innerhalb kurzer Zeit gefallen. Gestern hatte sich die Regierung auf eine neue Leitung der BWB geeinigt: Natalie Harsdorf-Borsch, welche die Behörde seit Dezember 2021 interimistisch geleitet hat, soll die Generaldirektion übernehmen. Den Besetzungen war wegen interner Dispute ein zähes Ringen in der Koalition vorausgegangen.

Der Generalrat der Nationalbank ist das oberste Aufsichtsorgan der Nationalbank, also eine Art Aufsichtsrat, und hat vor allem die Aufgabe, das Direktorium, dem die operative Führung obliegt, zu beraten. Zudem schlägt der Generalrat der Regierung im Falle einer Neubesetzung im Direktorium die Mitglieder vor.

Das Gremium besteht aus dem Präsidenten oder einer Präsidentin, einem Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Der Präsident ist zudem Vorsitzender der Generalversammlung, die jedes Jahr in den ersten sechs Monaten stattfindet und unter anderem den Jahresabschluss genehmigt. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt über die Bundesregierung für die Dauer von 5 Jahren. Eine Wiedernennung ist möglich.

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