Red Bull mit Klage gegen Razzia vor EU-Gericht abgeblitzt

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Eine Durchsuchung erfolgte im März durch die EU-Kommission, wegen Verdachts auf illegale Absprachen und Verstöße gegen Kartellregeln. Red Bull nannte dies einen „übermäßigen Eingriff“ in die...

Eine Durchsuchung erfolgte im März durch die EU-Kommission, wegen Verdachts auf illegale Absprachen und Verstöße gegen Kartellregeln. Red Bull nannte dies einen „übermäßigen Eingriff“ in die Rechte des Unternehmens.-Wettbewerbshüter vor Gericht abgeblitzt. Red Bull wollte das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen - doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde am Freitag abgelehnt.

Das EU-Gericht gewährt in der Regel nur dann einstweilige Maßnahmen, die einen vorübergehenden Rechtsschutz bieten, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist. Zudem ist nachzuweisen, dass sie durch die Maßnahmen der Behörden einen schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden erleiden werden.

„Die Kommission habe allem Anschein nach zum Zeitpunkt des Erlasses ihrer Entscheidung über keine ausreichenden Anhaltspunkte für wettbewerbswidrige Verhaltensweisen verfügt, um eine Nachprüfung zu rechtfertigen“, hatte Red Bull in seiner Klage vor dem Luxemburger Gericht erklärt.

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