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Der Prozess endete mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer. Sie legten daraufhin Nichtigkeitsbeschwerden ein. Der Kern der...

Der Prozess endete mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer. Sie legten daraufhin Nichtigkeitsbeschwerden ein. Der Kern der Anklage ist von der Wiederholung nicht betroffen.

Der Prozess gegen mehrere mutmaßliche Unterstützer des Wien-Attentäters ging Anfang Februar 2023 am Wiener Landesgericht mit lebenslangen Freiheitsstrafen für zwei Angeklagte und langjährigen Haftstrafen für zwei weitere Männer zu Ende. Nun muss er möglicherweise in Teilen wiederholt werden.

Die Generalprokuratur kam bei der Prüfung der von den erstinstanzlich verurteilten Männern eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerden zum Schluss, dass einem Rechtsmittel teilweise Berechtigung zukommt. Das teilte der Sprecher der Generalprokurator, Martin Ulrich, am Freitag mit. Wie Generalanwalt Ulrich betonte, sei davon der Kern der Anklage - die Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord - nicht betroffen.

Falls sich der OGH der Rechtsansicht der Generalprokuratur anschließen sollte, wären die Ersturteile hinsichtlich der terroristischen Vereinigung sowie der kriminellen Organisation in diesem Umfang bei insgesamt fünf Angeklagten aufzuheben. Die Verhandlung müsste neu durchgeführt werden. Sie beschränkte sich allerdings nur auf die Fragen, ob die Männer Teil einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation waren bzw.

Nicht mehr verfahrensgegenständlich wären dagegen die Begehung terroristischer Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord und Vergehen nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Waffengesetz - die dazu getroffenen erstgerichtlichen Feststellungen sind nach Ansicht der Generalprokuratur nicht mit Nichtigkeit behaftet. Die Nichtigkeitsbeschwerden dazu wären also abzuweisen. Jeden Tag. Überall.

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