Das Oberlandesgericht Wien gab der WKStA recht - diese kann vorerst dennoch nicht auf die Daten der Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zugreifen, die sie im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre...
Das Oberlandesgericht Wien gab der WKStA recht - diese kann vorerst dennoch nicht auf die Daten der Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zugreifen, die sie im Zusammenhang mit der Inseratenaffäre sicherstellen ließ.
Die Sicherstellungsanordnung umfasst alle Daten auf E-Mail-Postfächern und persönlich zugeordneten Laufwerken sowie eOffice-Dokumente von sämtlichen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, die zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021 etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in der Stabsstelle für strategische Kommunikation tätig waren.
Gegen die Sicherstellungsanordnung vom August 2022 war von der Republik Österreich Einspruch erhoben worden. Die Anordnung sei für einen Vollzug zu unbestimmt, sagte damals der vom Kanzleramt als „Anwalt der Republik“ beigezogene Präsident der Finanzprokuratur,.
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