Urteil des Handeslgerichts Wien erklärt Klauseln des Zahlungsdienstleister Klarna für gesetzeswidrig wie Mahngebühren ohne Verschulden des Kunden oder Kommunikationsvorschrift über APP oder Website.
© Tada Images - stock.adobe.comDas Handelsgericht Wien hat mehrere Klauseln des schwedischen Zahlungsanbieters Klarna für unzulässig erklärt. Künftig darf Klarna ihre Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr zur ausschließlichen Kontaktaufnahme per App oder Website zwingen. Das hat das Handelsgericht nach einer Klage der Arbeiterkammer entschieden. Auch drei weitere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sind gesetzwidrig.
Klarna tritt in Österreich als Zahlungsdienstleister für Käufe auf Rechnung auf. Bei Beschwerden und Problemen, etwa wenn eine Ware nicht geliefert wurde, sollte die Kontaktaufnahme mit Klarna ausschließlich über die App des Zahlungsanbieters, dessen Website oder über den Kundenservice erfolgen. Das verstößt klar gegen das Konsumentenschutzgesetz, urteilte das HG Wien - Klarna dürfe keinen bestimmten Kommunikationsweg vorschreiben.
Als intransparent wurde auch bewertet, dass die Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf vielen Unterseiten der Unternehmenswebsite verstreut sind. Sie seien zudem unter verschiedenen Überschriften wie"FAQ" und"Kundenservice" verlinkt. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so keinen Überblick verschaffen, urteilte das Gericht.
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