Kinder mit Behinderung bekommen weiter keinen Rechtsanspruch auf Bildung nach der Pflichtschulzeit. Aber der VfGH verbessert ihre Situation im Bildungssystem
Der Verfassungsgerichtshof in Wien hat heute eine Entscheidung zum Bereich Bildung und Beeinträchtigung gefällt. Beinahe zwei Jahre ist es her, dass ich Mario das erste Mal traf. Damals war Mario 15 Jahre alt und flog aus der Schule. Mario ist Autist. Er spricht nur wenige Worte, benötigt 24 Stunden Betreuung und besuchte die Sonderschule. Ende Juni 2022, wenige Tage vor Schulschluss, erfuhren seine Eltern, dass Mario im September keinen Schulplatz mehr hat.
Für junge Menschen mit Behinderung gilt das nicht. Sie haben nur Anspruch auf neun Pflichtschuljahre und das 10. Schuljahr als ein Wiederholungsjahr. Ein freiwilliges 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit kognitiver Beeinträchtigung ist ein Gnadenakt. Beide Familien zogen im Herbst 2022 vor den Verfassungsgerichtshof. Sie sehen in dieser Ungleichbehandlung von Kindern mit und ohne Förderbedarf eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. „Denn gerade bei Kindern mit kognitiver Beeinträchtigung öffnet sich in der Pubertät noch ein Lernfenster, wo sie große Fortschritte machen können“, sagt Claudia Mühlbacher, die Mutter von Julian.
Das ist zwar eine rechtliche Verbesserung für junge Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung. Ein Ende der Diskriminierung sei es aber nicht, sagt Karin Riebenbauer, die Mutter von Anton: „Diese Entscheidung legitimiert, was seit dem Vorjahr ohnehin Praxis ist.“ Denn im Schuljahr 2023/24 wurden nicht zuletzt wegen der Initiative, die die Eltern von Anton und Julian gestartet hatten, keine Anträge auf ein 11. und 12. Schuljahr mehr abgelehnt.
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