Rechtsanwältin Dr. Maria In der Maur-Koenne beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
Unsere Mutter wird im Juni in ein Pflegeheim übersiedeln. Geistig geht es ihr gut und sie will das auch, nur körperlich braucht sie sehr viel Unterstützung. Wir haben jetzt einen Heimvertrag bekommen, den meine Mutter unterschreiben soll. Was muss da geregelt sein? Auf was müssen und sollen wir achten?Liebe Frau R.
In jedem Bundesland eigenständig geregelt ist die Personalausstattung in einem Pflegeheim. Welche Größe ein Zimmer haben muss oder auch wie viele Betreuer und Pfleger für jeden Bewohner da sein müssen, kann daher unterschiedlich sein. Da diese Rahmenbedingungen für das Wohlbefinden der Bewohner sehr wichtig sind, sollte die Wahl des konkreten Pflegeheims gut überlegt sein.
Ein Heimvertrag wird grundsätzlich nicht zwingend bis zum Lebensende abgeschlossen. Alle Bewohner können den Heimvertrag jederzeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten kündigen. Nur in besonderen Fällen kann auch der Pflegeheimbetreiber den Vertrag kündigen. Das wäre dann der Fall, wenn das Heim den Betrieb einstellt oder die medizinisch notwendige Betreuung und Pflege nicht mehr möglich sind.
Der Heimvertrag sollte daher insbesondere auf die Höhe des Entgelts sowie die Personalausstattung und die gebotenen therapeutischen und medizinischen Leistungen geprüft werden.beantwortet juristische Fragen zu praktischen Fällen aus dem Reich des Rechts.
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