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„Unsere Feuerwehren sind immer zur Stelle, wenn sie gebraucht werden. Umso wichtiger ist es, dass sie auch finanziell in der Lage sind, ihren jährlichen Investitionen nachzukommen und bei der Beschaffung bzw. Modernisierung ihrer Einsatzgeräte Planungssicherheit haben“, sagte Donnerstag, dem 27. Juni 2024, Abgeordneter Klaus Lindinger nach dem einstimmigen Beschluss im Finanzausschuss in einer Aussendung.
Denn mit der Änderung des Katastrophenfondsgesetzes wird der festgelegte Garantiebetrag für Feuerwehren aus dem Katastrophenfonds und der Feuerschutzsteuer in der Höhe von 95 Millionen Euro auf 140 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Dazu kommt noch die seit zwei Jahren geltende jährliche Erhöhung um 20 Millionen Euro als pauschaler Ausgleich für die Umsatzsteuer.
Neben der Mittelerhöhung wurde auch ein neuer Schadenstatbestand in das Gesetz aufgenommen. So sind nun auch Erdsenkungen bzw. natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen in die Liste der Naturkatastrophen aufgenommen. „Wie bei Erdrutschungen werden nun auch Schäden durch Erdsenkungen vom Katastrophenfonds abgegolten. Denn auch diese können existenzbedrohend sein“, betont Lindinger.
„Wie wichtig die Leistungen unserer Feuerwehr sind, zeigt für mich auch der einstimmige Beschluss im Ausschuss. Denn selten ist man sich in einem Bereich so einig, wenn es um den Beschluss von Unterstützungsleistungen geht“, schloss Lindinger.
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