FPÖ-Chef Herbert Kickl hat mit einer Unterlassungsklage gegen den ORF vor dem Handelsgericht in erster Instanz Recht bekommen.
Anlass war die Bezeichnung"die ganze blaue Regierungsbande", die im Rahmen eines"ZiB-Magazin"-Beitrags im Mai 2022 mit dem Titel"Ministerkarussell dreht sich weiter" gefallen war. Kickl werde damit"unrichtigerweise eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt und sein Ruf als Politiker geschädigt", heißt es in dem der APA vorliegenden Urteil.
Kickl klagte daraufhin den Sender wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung und bekam nun erstinstanzlich Recht. Der ORF muss"ab sofort unterlassen, die unwahre Behauptung des Inhalts, der Kläger wäre Teil einer Regierungsbande, und/oder sinngleiche Behauptungen aufzustellen und/oder zu verbreiten".
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