Am 1. September tritt in Österreich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Großküchen und Kantinen in Kraft. Welche Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen und wer von dem Gesetz ausgenommen ist.
Werbungm 1. September tritt in Österreich die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Großküchen und Kantinen in Kraft. Welche Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen und wer von dem Gesetz ausgenommen ist.
Für die Gäste von privaten und öffentlichen Großküchen und Kantinen muss ab 1. September die Herkunft von Fleisch, Milch und Milchprodukten sowie Eiern und Eiprodukten klar gekennzeichnet werden. Die verpflichtenden Angaben treffen beispielsweise Kantinen in Schulen, Universitäten, Krankenhäusern oder Pensionistenheimen. Die Angaben müssen für die Gäste gut sichtbar und deutlich lesbar sein.
beispielsweise lauten: „Unser Schweinefleisch stammt über das Jahr gerechnet zu 75 % aus Ö, zu 20 % aus der EU und zu 5 % Nicht-EU“. Dabei muss die angegebene Summer immer 100 Prozent ergeben. „Unser Fleisch stammt zu 40 % aus Österreich“ ist zu wenig.Von dem Gesetz ausgenommen ist aber nach wie vor die Gastronomie, also Gasthäuser aber auch Restaurantbetriebe von Hotels oder Geschäften.
Nach dem jüngsten Kebab-Skandal, bei dem verdorbenes Hendlfleisch zu mehreren Salmonellenvergiftungen geführt hat, wurde der Ruf nach einer Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Gastronomie laut. Neben Landwirtschaftskammer, Grünen und Tierschutzorganisationen ist auch die SPÖ für eine Ausweitung der Verordnung. Die Wirtschaftskammer ist dagegen, sie argumentiert mit bürokratischem Aufwand und einem Preisanstieg.
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