Betrifft 'hohe Person': Justiz prüft jetzt Kickl-Sager gegen Präsidenten Van der Bellen
Eigentlich sind der Justiz Beleidigungen egal, solange sich der Betroffene nicht darüber aufregt. Im Fall des Bundespräsidenten ist es anders. Weil ihn FPÖ-Chef Herbert Kickl als „senil“ und „Mumie“ bezeichnete, muss die Anklagebehörde prüfen.Fühlt sich jemand beleidigt, dann muss er laut der Rechtssprechung die Justiz mit der Verfolgung des mutmaßlichen Täters beauftragen.
Ist nämlich eine „hochgestellte Persönlichkeit“ betroffen, muss die Justiz solche Aussagen wie ein „Offizialdelikt“ behandeln. Sprich, sie muss tätig werden.
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