Am Freitag ist der Entwurf für die Reform des Apothekengesetzes in Begutachtung geschickt worden. Apotheken sollen künftig mehr Kompetenzen erhalten. Vorgesehen ist auch eine Ausweitung der Öffnungszeiten. Die von der Apothekerkammer geforderte Möglichkeit, in der Apotheke Impfungen anbieten zu können, ist im Entwurf nicht enthalten.
Apotheken dürfen laut Entwurf künftig Medikationsanalysen und einfache Gesundheitstests wie Blutdruckmessungen durchführen, die Einrichtung von ausgelagerten Abgabestellen und Filialapotheken wird erleichtert.
Zudem können sie werktags zwischen 6.00 und 21.00 Uhr und samstags zwischen 6.00 und 18.00 Uhr öffnen, gab das Gesundheitsministerium am Samstag bekannt. Es sei die erste umfassende Novelle seit 1984, hieß es in einer Aussendung.Die österreichweit 1.400 Apotheken seien für viele Menschen erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch .
Die Apotheken sollen etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen, aber auch Analysen von Harnproben und weiteren körpereigenen Stoffen durchführen. Klargestellt wird außerdem, dass Apotheker auch Medikationsanalysen für die Patienten durchführen dürfen, um mögliche Wechselwirkungen aufzuzeigen. Gleichzeitig würde der niedergelassene Bereich durch dieses Angebot entlastet.
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