Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufungsklage der AfD abgewiesen: Der Deutsche Verfassungsschutz darf die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall führen.
Das zuständige Oberverwaltungsgericht Münster hat die Berufungsklage der AfD abgewiesen: Der Deutsche Verfassungsschutz darf die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall führen.
Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.
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