Ein Buschauffeur ist qua Beruf einem gewissen Risiko ausgesetzt - sei es im Verkehr, im Umgang mit den Passagieren oder unvorhersehbaren Ereignissen. Eine Mischung aus allem brachte einen 51-Jährigen relativ unverschuldet, aber schuldig ans Bezirksgericht.
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in Buschauffeur ist qua Beruf einem gewissen Risiko ausgesetzt - sei es im Verkehr, im Umgang mit den Passagieren oder unvorhersehbaren Ereignissen. Eine Mischung aus allem brachte einen 51-Jährigen relativ unverschuldet, aber schuldig ans Bezirksgericht. Selbst der erfahrene Richter Erhard Neubauer sah nach Studium des Akts bei einem 51-jährigen Buschauffeur wenig Fehlverhalten. Umso überraschender begann die Verhandlung am Bezirksgericht mit einem „schuldig“ des 51-Jährigen. „Ich hab mich falsch verhalten“, war der Mann von den Konsequenzen eines Unfalls, der sich am 22. August kurz vor fünf Uhr morgens in Hollabrunn ereignete, sichtbar erschüttert.
Zu diesem Zeitpunkt eilten ihr schon weitere Personen zu Hilfe, unter anderem eine Krankenschwester und jemand anderes hatte inzwischen die Rettung gerufen. In dieser für ihn überfordernden Situation, wie der Angeklagte zugab, wäre sein nächster Gedanke gewesen, mit dem wieder instand gesetzten Bus Platz für den Rettungswagen zu machen, da er die Frau ja versorgt sah.
Der Chauffeur war so voller Schuldgefühle, dass er sich in eine Situation manövrierte, die andernfalls auch mit einem Freispruch enden hätte können. Also tat Neubauer das Salomonischste, das ihm möglich war: eine Diversion in Form von 100 Euro Gerichtskosten und zwei Jahren Probezeit; weitere 100 Euro waren als Schadenersatz bestimmt - und der Anwalt der Gegenseite machte seine Kosten auch noch geltend.
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