Weil sie über fast 18 Jahre hinweg den Tod ihres Kindes nicht gemeldet hatte, ist eine Frau am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Weil sie über fast 18 Jahre hinweg den Tod ihres Kindes nicht gemeldet hatte, ist eine Frau am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die 37-Jährige kassierte zu Unrecht Familienbeihilfe in der Höhe von 30.000 Euro.Die Frau hat sich das Geld vom Finanzamt von Dezember 2004 - ab der Geburt ihres Kindes, das nach drei Wochen starb - bis November 2022 eingeheimst.
Die Angeklagte war teilweise geständig, will den Erhalt des Geldes aber, nicht zuletzt aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation, erst 2008 bemerkt haben.Gab die Niederösterreicherin zu ProtokollSchilderungFür den Einzelrichter war die Schilderung in Anbetracht der damaligen Lebenssituation der Beschuldigten „nicht völlig unplausibel“. Im Zweifel wurden von der ursprünglichen Schadenssumme von etwa 40.000 Euro für den Zeitraum von Ende 2004 bis 2008 rund 7.
Der Schuldspruch wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich wurde eine Bewährungshilfe angeordnet.
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