Ex-Kanzler Kurz plädiert auf Freispruch, aber Diversion für Vertraute Glatz-Kremsner

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Wegen des Vorwurfs der Falschaussage im U-Ausschuss müssen sich der Ex-ÖVP-Bundeskanzler und zwei seiner ehemaligen türkisen Weggefährten vor Gericht verantworten.

Wien – Im Prozess gegen den ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz und zwei weitere Beschuldigte wegen Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss ist es am Mittwoch zu einer ersten Entscheidung gekommen: Im Fall der ehemaligen Casinos-Chefin und einstigen ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner kam es zu einer Diversion. Neben Kurz steht auch dessen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli vor Gericht. Deren Verfahren wurde ausgeschieden, beide beantragten einen Freispruch.

Die WKStA sprach sich auch aus generalpräventiven Gründen grundsätzlich gegen eine diversionelle Erledigung aus, was aber keine Auswirkung auf die richterliche Entscheidung hatte. Die ehemalige Casinos-Chefin muss konkret binnen zwei Wochen einen Geldbetrag von 104.060 Euro zahlen.Zuvor hatte Kurz' Anwalt Otto Dietrich die Vorwürfe der WKStA gegen seinen Mandanten als nicht nachvollziehbar bezeichnet und für einen Freispruch plädiert.

Dietrich sprach außerdem von unvollständigen und unterstellenden Fragen durch manche Abgeordneten im U-Ausschuss, die Stimmung dort sei aggressiv gewesen und nicht zu vergleichen etwa mit einer Gerichtsverhandlung. Dort herrsche zudem Zeitdruck, was auch zu unvollständigen Antworten führen könne. Und auch Fehler bei der Protokollierung könnten dort passieren. In einem Fall etwa sei ein mundartliches „na“ fälschlicherweise mit einem „nein“ gleichgesetzt worden.

Die Wahrheitsfindung in U-Ausschüssen sei genau so wichtig wie bei Gerichtsverfahren, hatte zuvor der Vertreter der WKStA beim Verlesen des Strafantrags betont. Ein parlamentarischer U-Ausschuss ziele wie ein Gerichtsprozess zwar nicht auf ein Urteil ab, schaffe aber die Entscheidungsgrundlage für mögliche politische Konsequenzen und sei von ganz entscheidender Bedeutung für die Gesetzgebung.

Mit Glatz-Kremsners Diversion endete auch der erste Verhandlungstag. Fixiert sind noch zwei weitere Termine bis zum 23. Oktober, der nächste ist am Freitag. Erst dann dürfte der ehemalige Bundeskanzler ausführlich zu Wort kommen. Zeuginnen und Zeugen sind vorerst noch keine geladen - zu deren Befragung werden wohl weitere Verhandlungstermine ab November vonnöten sein.

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