Ein Schild kann eine Warnfunktion haben, befreit einen Spielplatzbetreiber oder Bauherrn aber nicht von der Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten. [OÖNplus]
Der Anblick ist bekannt: ein Schild in der Signalfarbe Gelb oder Rot, auf das mit schwarzen Lettern Warnungen geschrieben sind, etwa:"Eltern haften für ihre Kinder".
Auch"Für Unfälle wird nicht gehaftet" ist so ein Beispiel, ebenso wie"Betreten auf eigene Gefahr" sowie das in vielen Gaststätten allgegenwärtige"Für Garderobe wird nicht gehaftet". Aber darf überhaupt jeder diese Schilder aufstellen? Und kann sich derjenige, der sie montiert, dadurch von jeder Verantwortung befreien?OÖNplus ist ab sofort Teil des OÖNachrichten Digital-Abos.
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