Der Mann vermutete, dass seine Frau einen Liebhaber hat. Zeugen stellten das in Abrede. Das Gericht entschied, dass der 62-Jähriger nicht zurechnungsfähig ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann vermutete, dass seine Frau einen Liebhaber hat. Zeugen stellten das in Abrede. Das Gericht entschied, dass der 62-Jähriger nicht zurechnungsfähig ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie Gerichtspsychiater Manfred Walzl erläuterte, leidet der Mann an einer wahnhaften Störung. Hatte der Gutachter ihn zunächst trotzdem als zurechnungsfähig eingestuft, so revidierte er bei der Verhandlung seine Meinung. Das sei nur ein Zwischengutachten gewesen, so der Sachverständige. Aufgrund dieser Einschätzung wurde den Geschworenen zusätzlich die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit gestellt, die diese verneinten.
Im Stiegenhaus attackierte er sie weiter, ebenso vor dem Haus. Die Gerichtsmedizinerin verzeichnete 40 wuchtige Stiche in Kopf, Gesicht, Hals, Schulter, Schlüsselbein und den Rücken. „Bei ihm hat sich ein Schalter im Kopf umgedreht“, meinte der Verteidiger, der die Tat seines Mandanten nicht beschönigte, sondern nur auf das Geständnis verwies.„Glauben Sie immer noch, dass Ihre Frau fremdgegangen ist?“, fragte Richter Richard Gollner den Obersteirer.
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