Drogerieunternehmer Müller gewinnt Erbstreit mit Adoptivkindern

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Die drei Adoptivkinder Erwin Müllers hatten im Zusammenhang mit dem Adoptionsantrag 2015 auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dagegen zogen sie später jedoch vor Gericht. Das Landgericht wies die...

Die drei Adoptivkinder Erwin Müllers hatten im Zusammenhang mit dem Adoptionsantrag 2015 auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dagegen zogen sie später jedoch vor Gericht. Das Landgericht wies die Forderung nun zurück, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der durch die Drogeriekette Müller bekannte deutsche Unternehmer Erwin Müller hat den Erbstreit mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern gewonnen. In einer am Montag verkündeten Entscheidung wies das Landgericht Ulm in einem Zivilprozess die Forderung der Adoptivkinder zurück, einen Vertrag zum Pflichtteilverzicht für nichtig zu erklären.

Der 91 Jahre alte Erwin Müller hatte zusammen mit seiner Frau im Jahr 2015 drei Bekannte als Erwachsene adoptiert. Im Zusammenhang mit dem Adoptionsantrag hatten die Kläger durch notariellen Vertrag jeweils auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dagegen zogen sie aber später vor Gericht. Das Landgericht wies die Erklärung der Kläger zurück, dass dieser Verzicht wegen Formverstöße nichtig sei. Auch aus formellen Gründen sei er nicht nichtig, urteilte das Landgericht. Es konnte zudem auch keine Sittenwidrigkeit des Pflichtteilverzichts erkennen.

Die „Bild“-Zeitung bezifferte den möglichen Pflichtteil auf 500 Millionen Euro. Müllers Ehefrau Anita sagte der Zeitung im vergangenen Jahr, bei einem Erfolg der Klage hätte dies massive Folgen für die Drogeriekette, dann „wäre die Firma platt - und 40.000 Mitarbeiter arbeitslos“. Müller habe „wegen groben Undanks“ die Adoption rückgängig machen wollen, dies müsse aber von beiden Seiten beschlossen werden und sei von den Adoptierten abgelehnt worden.

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