Jetzt fix: Bei Extrem-Raserei wird Auto künftig beschlagnahmt - und im Anschluss versteigert
Wer rücksichtslos und gefährlich die Höchstgeschwindigkeit übertritt, dem kann ab März 2024 das Auto abgenommen werden, in letzter Konsequenz wird das Fahrzeug auch versteigert. Das entsprechende Paket wurde am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, angekündigt wurde es bereits im Vorjahr.Nach dem entsprechenden Parlamentsbeschluss wird damit ab 1.
Nach der Begutachtung des Gesetzespakets, mit dem Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetz abgeändert werden, wurde folgender Punkt nachgeschärft: Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen.
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